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Patientenverfügung in der Schweiz: Warum sie jeder braucht – und wie Sie sie in 30 Minuten erstellen

By Roie

Autor: Roie Medizinischer Gutachter: Arjun
Lesezeit: 14 min Veröffentlichungsdatum: 20/04/2026

Die meisten Menschen in der Schweiz haben keine Patientenverfügung – obwohl sie das wichtigste Dokument sein kann, das Sie je ausfüllen. Was passiert, wenn Sie nach einem Unfall oder aufgrund einer schweren Krankheit plötzlich nicht mehr entscheiden können, wie Sie behandelt werden möchten? Wer spricht dann für Sie? Dieser Ratgeber erklärt Ihnen Schritt für Schritt, was eine Patientenverfügung ist, wie Sie sie erstellen und worauf Sie achten müssen – und wie Sie sie bei Arvin direkt online ausfüllen und als PDF herunterladen können.

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem Sie festhalten, welchen medizinischen Massnahmen Sie zustimmen oder nicht zustimmen – für den Fall, dass Sie sich einmal nicht mehr selbst äussern können.

In der Schweiz ist die Patientenverfügung seit 2013 verbindlich im Zivilgesetzbuch verankert, konkret in den Artikeln 370 bis 373 ZGB (Erwachsenenschutzrecht). Ärztinnen und Ärzte sowie Spitäler sind rechtlich verpflichtet, sich daran zu halten. Das Gesetz hält fest: Eine urteilsfähige Person kann in einer Patientenverfügung festlegen, welchen medizinischen Massnahmen sie im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit zustimmt oder nicht zustimmt (ZGB Art. 370 Abs. 1).

Ohne Patientenverfügung entscheiden Ihre nächsten Angehörigen – in einer Reihenfolge, die das Gesetz vorgibt (ZGB Art. 378). Das bedeutet: Ihre Wünsche werden zwar berücksichtigt, aber niemand kennt sie genau. Für Ihre Familie ist das eine enorme emotionale Belastung in ohnehin schwierigen Momenten. Mit einer Patientenverfügung nehmen Sie ihnen diese Last ab.

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Wer braucht eine Patientenverfügung?

Kurze Antwort: Jede urteilsfähige Person – unabhängig von Alter und Gesundheitszustand. Viele denken, das Thema betreffe nur ältere Menschen. Aber ein schwerer Unfall, ein Herzinfarkt oder eine akute Erkrankung kann jeden treffen – auch jüngere, völlig gesunde Personen. Die FMH (Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte) empfiehlt ausdrücklich, die Verfügung bereits im Erwachsenenalter zu erstellen, ohne auf einen konkreten Anlass zu warten.

Typische Situationen, in denen sie greift:

  • Koma nach Unfall oder Herzstillstand
  • Fortgeschrittene Demenz
  • Schwere Hirnverletzung
  • Endstadium einer Krebserkrankung
  • Intensivmedizinischer Notfall

Was kann ich in einer Patientenverfügung festlegen?

Die FMH unterscheidet in ihrer Vorlage zwei grundlegende Behandlungsziele, zwischen denen Sie wählen können:

Lebensverlängerung: Alle medizinischen Massnahmen zur Verlängerung und Erhaltung des Lebens werden eingesetzt.

Leidenslinderung (Palliativpflege): Die Behandlung belastender Symptome steht im Vordergrund – die Verlängerung des Lebens ist nicht das vorrangige Ziel.

Konkret können Sie regeln:

  • Reanimation (Wiederbelebung): Ja oder Nein
  • Beatmung und Intensivstation
  • Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr
  • Schmerzbehandlung und Palliativpflege
  • Organspende und Gewebespende
  • Religiöse oder weltanschauliche Wünsche am Lebensende

Die Patientenverfügung betrifft ausschliesslich medizinische Massnahmen. Finanzielle oder rechtliche Angelegenheiten (z. B. Vermögensverwaltung bei Urteilsunfähigkeit) können darin nicht geregelt werden – dafür braucht es einen Vorsorgeauftrag.

Eine Mutter wollte nach dem Tod ihrer Tochter wissen, ob das Spital im Kanton Thurgau korrekt behandelt hatte. Das Bundesgericht verweigerte ihr die Einsicht in die Krankenakte. Das Urteil ist eindeutig: Das ärztliche Berufsgeheimnis gilt auch nach dem Tod – Angehörige haben kein automatisches Recht auf Akteneinsicht, wenn die verstorbene Person dies nicht schriftlich festgehalten hat (SRF, Beobachter, April 2026). Die einzige Möglichkeit, Ihre Familie vor dieser Situation zu schützen: Halten Sie in Ihrer Patientenverfügung schriftlich fest, dass Sie Ihre Ärzte im Todesfall vom Berufsgeheimnis entbinden und bestimmten Personen Akteneinsicht gewähren. Dieser eine Satz kann Ihrer Familie jahrelangen Schmerz ersparen.

Wie erstelle ich eine Patientenverfügung in der Schweiz?

Die Patientenverfügung muss schriftlich verfasst, datiert und handschriftlich unterzeichnet sein. Im Unterschied zum Vorsorgeauftrag muss sie nicht vollständig von Hand geschrieben werden – sie kann am Computer ausgefüllt und ausgedruckt werden, die Unterschrift muss aber handschriftlich erfolgen.

Der einfachste Weg: Bei Arvin können Sie Ihre Patientenverfügung direkt online ausfüllen und als PDF herunterladen – kostenlos, auf Deutsch, rechtsgültig nach Schweizer Recht. Alternativ stehen folgende offizielle Vorlagen zur Verfügung:

  • Arvin (empfohlen): Online ausfüllen, sofort als PDF herunterladen, ausdrucken, unterschreiben – fertig. → arvin.ch/patientenverfuegung
  • FMH: Kurzversion und ausführliche Version, auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch. → fmh.ch/patientenverfuegung
  • Pro Senectute: Vorlage mit Beratungsunterstützung über 100 Beratungsstellen schweizweit. → prosenectute.ch
  • ch.ch (offizielles Bundesportal): Übersicht und Verlinkung zu offiziellen Ressourcen. → ch.ch/patientenverfugung

So gehen Sie vor:

  • Arvin-Formular online ausfüllen und als PDF herunterladen
  • Behandlungsziele und konkrete Wünsche festlegen
  • Vertrauensperson bestimmen und informieren
  • Hausarzt zur Beratung beiziehen
  • Datieren und handschriftlich unterzeichnen
  • Kopien verteilen und Aufbewahrungsort notieren

Wen soll ich als Vertrauensperson eintragen?

Die Patientenverfügung erlaubt es Ihnen, eine Person zu bezeichnen, die im Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit mit dem Behandlungsteam die medizinischen Massnahmen bespricht und in Ihrem Namen entscheidet. Sie können dieser Person auch konkrete Weisungen erteilen (ZGB Art. 370 Abs. 2).

Als Vertrauensperson kommt jede nahestehende Person in Frage – Familienmitglied, enger Freund oder Lebenspartner. Sprechen Sie mit dieser Person ausführlich über Ihre Wünsche und Werte, nicht nur über das, was im Formular steht. Es empfiehlt sich zudem, eine Ersatzperson einzutragen, falls die erste Person verhindert ist.

Liegt keine Vertrauensperson fest, greift die gesetzliche Vertretungsreihenfolge nach ZGB Art. 378: Ehegatte oder eingetragener Partner, Lebenspartner im gemeinsamen Haushalt, Nachkommen, Eltern, Geschwister – in dieser Reihenfolge, sofern sie der Person regelmässig und persönlich Beistand leisten. Die Patientenverfügung ist auch ohne benannte Vertrauensperson rechtsgültig.

Wo soll ich die Patientenverfügung aufbewahren?

Das beste Dokument nützt nichts, wenn es im Notfall nicht gefunden wird. Empfohlen werden mehrere parallele Aufbewahrungsorte:

Tabelle
Aufbewahrungsort Hinweis

Zuhause.

An einem leicht zugänglichen Ort – nicht im Bankschliessfach.

Beim Hausarzt.

Eine Kopie im Patientendossier hinterlegen.

Bei der Vertrauensperson.

Damit sie im Notfall sofort handeln kann.

Krankenkassenkarte.

Hinterlegungsort kann eingetragen werden (ZGB Art. 371 Abs. 2) – in der Praxis noch nicht flächendeckend verfügbar.

Elektronisches Patientendossier (EPD).

Wer ein EPD besitzt, kann dort eine Kopie ablegen.

Tragen Sie eine Hinweiskarte im Portemonnaie, auf der steht, dass eine Patientenverfügung existiert und wo sie aufbewahrt wird. Das Arvin-PDF enthält eine solche Karte automatisch – einfach ausdrucken und mitnehmen.

Wie oft sollte ich die Verfügung aktualisieren?

Die Patientenverfügung gilt unbefristet bis zum Widerruf. Die FMH empfiehlt jedoch, sie alle zwei Jahre neu zu datieren und zu unterschreiben – auch wenn sich nichts geändert hat. So signalisieren Sie dem Behandlungsteam, dass die Verfügung noch Ihrem aktuellen Willen entspricht.

Unbedingt aktualisieren sollten Sie die Verfügung nach einer schweren Erkrankung oder Diagnose, nach dem Tod einer nahen Person, bei Änderung der Lebensumstände (Scheidung, neuer Partner) oder wenn sich Ihre Werthaltungen zu medizinischen Behandlungen verändert haben. Mit dem Arvin-Onlineformular können Sie die Verfügung jederzeit neu ausfüllen und aktualisieren.

Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag – was ist der Unterschied?

Dies ist eine der häufigsten Fragen. Die Abgrenzung ist wichtig:

Tabelle
Patientenverfügung Vorsorgeauftrag

Regelt medizinische Massnahmen.

Regelt persönliche, finanzielle und rechtliche Angelegenheiten.

Schriftlich, datiert, unterschrieben – auch am PC ausgefüllt gültig.

Vollständig handschriftlich ODER notariell beurkundet.

Kann in den Vorsorgeauftrag integriert werden.

Getrennte Aufbewahrung wird empfohlen.

Experten empfehlen grundsätzlich, beide Dokumente zu erstellen und separat aufzubewahren, da sie gegenüber unterschiedlichen Behörden zur Anwendung kommen. Im Vorsorgeauftrag sollte auf das Vorhandensein einer Patientenverfügung hingewiesen werden.

Gesundheit kennen – bevor Entscheidungen getroffen werden müssen

Eine Patientenverfügung beantwortet die Frage: Wie möchte ich behandelt werden, wenn ich mich nicht mehr äussern kann? Aber es gibt eine vorgelagerte Frage, die viele übersehen: Was weiss ich überhaupt über meinen Gesundheitszustand?

Entscheidungen am Lebensende – ob Reanimation, Intensivmedizin oder Palliativpflege – treffen Menschen oft auf Basis eines allgemeinen Gefühls über ihre Gesundheit. Ein vollständiges Bild des eigenen Körpers verändert diese Abwägungen fundamental. Das gilt auch für die Frage, ob man bei der Pensionierung die Rente oder das Kapital wählt: Wer weiss, dass seine Gefässe und Organe in gutem Zustand sind, entscheidet anders als jemand, der es nicht weiss.

Bei Arvin bieten wir zwei Möglichkeiten, aktiv vorzusorgen: einen vollständigen Ganzkörper-MRI-Gesundheitscheck – ohne Strahlenbelastung, mit persönlicher ärztlicher Besprechung der Resultate – und die Möglichkeit, Ihre Patientenverfügung direkt online zu erstellen und als PDF herunterzuladen. So kennen Sie Ihren Körper und haben Ihren Willen schriftlich festgehalten, bevor wichtige Entscheidungen anstehen.

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Fazit & Checkliste

Die Patientenverfügung ist kein morbides Dokument. Sie ist ein Akt der Selbstbestimmung – und ein Geschenk an Ihre Familie, die sonst in schwierigsten Momenten ohne Orientierung entscheiden müsste. Mit dem Arvin-Onlineformular ist sie in wenigen Minuten ausgefüllt, als PDF heruntergeladen und druckfertig.

Die 5 wichtigsten Schritte:

  • Arvin-Formular online ausfüllen und als PDF herunterladen
  • Behandlungsziel festlegen (Lebensverlängerung oder Leidenslinderung) und Akteneinsicht für Angehörige regeln
  • Vertrauensperson bestimmen und ausführlich informieren
  • Handschriftlich datieren und unterschreiben
  • Kopien verteilen (Hausarzt, Vertrauensperson, Zuhause) und Hinweiskarte ins Portemonnaie

Quellen & weiterführende Informationen

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche oder medizinische Beratung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an Ihren Hausarzt oder eine Beratungsstelle von Pro Senectute.

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